Rechtsprechung
   EuGH, 15.11.1983 - 52/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2032
EuGH, 15.11.1983 - 52/83 (https://dejure.org/1983,2032)
EuGH, Entscheidung vom 15.11.1983 - 52/83 (https://dejure.org/1983,2032)
EuGH, Entscheidung vom 15. November 1983 - 52/83 (https://dejure.org/1983,2032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT WEGEN NICHTBEACHTUNG EINER ENTSCHEIDUNG , DURCH DIE EINE BEIHILFE VERBOTEN WURDE - ABLAUF DER FRIST FÜR DIE NICHTIGKEITSKLAGE - UNZULÄSSIGKEIT DER GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG ERHOBENEN ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT WEGEN NICHTBEACHTUNG EINER ENTSCHEIDUNG , DURCH DIE EINE BEIHILFE VERBOTEN WURDE - ABLAUF DER FRIST FÜR DIE NICHTIGKEITSKLAGE - UNZULÄSSIGKEIT DER GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG ERHOBENEN ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen - Durchführung der Entscheidung der Kommission durch den Staat.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 3707
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 15.11.1983 - 52/83
    Die französische Regierung legt die Entscheidung demgegenüber unter Bezugnähme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, 70/72, Sig.

    Der Gerichtshof selbst habe in seinem Urteil vom 12. Juli 1973 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, 70/72, Sig.

    9 Es ist festzustellen, daß die Entscheidung der Kommission vom 12. Januar 1983 im Gegensatz zu der Entscheidung, die der Rechtssache 70/72 zugrunde lag, die Verpflichtungen der Französischen Republik genau und unmißverständlich festlegt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1985 - 52/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Staatliche

    - Urteil vom 12.7.1973 in der Rechtssache 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813.8 - Vgl. die Urteile vom 15.11.1983 in der Rechtssache 52/83, Kommission/Französische Republik, Slg. 1983, 3707, und vom 12.10.1978 in der Rechtssache 156/77, Kommission/ Königreich Belgien, Slg. 1978, 1881.

    In den Urteilen vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 und vom 15. November 1983 in der Rechtssache 52/83 hat der Gerichtshof jedoch die Frage der hinreichenden Konkretisierung der jeweiligen Entscheidungen der Kommission geprüft, obwohl diese Entscheidung von den jeweiligen Beklagten nicht angefochten worden waren.

    Generalanwalt Mancini hatte das Vorgehen des Gerichtshofes in seinem Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 in seinen Schlußanträgen zur Rechtssache 52/83 dahin gekennzeichnet, daß dieses in der fehlenden Genauigkeit der Entscheidung einen "Entschuldigungsgrund" für die Beklagte gesehen habe, die Entscheidung der Klägerin nicht zu befolgen.

  • EuGH, 15.01.1986 - 52/84

    Kommission / Belgien

    3 Nach ständiger Rechtsprechung, zuletzt bestätigt durch das Urteil des Gerichtshofes vom 15. November 1983 in der Rechtssache 52/83 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1983, 3707), kann ein Mitgliedstaat, an den eine aufgrund von Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrages erlassene Entscheidung gerichtet ist, die Gültigkeit dieser Entscheidung nicht mehr anläßlich der in Unterabsatz 2 dieser Bestimmung genannten Klage in Frage stellen, wenn die in Artikel 173 Absatz 3 des Vertrages vorgesehene Frist abgelaufen ist.
  • EuGH, 15.05.2008 - C-442/04

    Spanien / Rat - Fischerei - Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 - Verordnung (EG) Nr.

    Obwohl die Verordnung Nr. 1954/2003 vom Königreich Spanien in der erwähnten, mit dem Urteil Spanien/Rat abgeschlossenen Rechtssache innerhalb der angegebenen Frist angefochten worden sei und es sich nicht um eine Entscheidung handele, müsse im vorliegenden Fall die Rechtsprechung gelten, wonach der Adressat einer von den Gemeinschaftsorganen erlassenen Entscheidung, der diese nicht innerhalb der Frist des Art. 230 Abs. 5 EG angefochten habe, deren Rechtswidrigkeit nicht im Wege der Einrede rügen könne, da sie ihm gegenüber bestandskräftig geworden sei (Urteile vom 15. November 1983, Kommission/Frankreich, 52/83, Slg. 1983, 3707, Randnr. 10, vom 9. März 1994, TWD Textilwerke Deggendorf, C-188/92, Slg. 1994, I-833, Randnr. 13, und vom 15. Februar 2001, Nachi Europe, C-239/99, Slg. 2001, I-1197, Randnr. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht